MfS – U-Haft Neubrandenburg

Der Neubau der Untersuchungshaftanstalt für die MfS-Bezirksverwaltung in Neubrandenburg wurde schon Mitte der sechziger Jahre vor der Verlegung der MfS – Bezirksverwaltung von Neustrelitz nach Neubrandenburg geplant. Allerdings erst 1983 wurde mit der Errichtung einer neuen Haftanstalt  begonnen.  Sie befand sich in unmittelbarer Nähe der schon 1981 bezogenen, neu errichteten Gebäude  der MfS-Bezirksverwaltung Neubrandenburg auf dem  Lindenberg. Erstmals wurde eine Untersuchungshaftanstalt der Stasi als Plattenbau errichtet. Dieser Bau war der dritte Neubau einer Untersuchungshaftanstalt durch das MfS in der DDR.

MfS U-Haft Neubrandenburg 001

MfS U-Haft Neubrandenburg 002

Der Gefängnisneubau gliederte sich in einen Zellenbau mit einer Kapazität für 134 Untersuchungsgefangene (2 Etagen mit je 33 Zellen) und 60 Strafgefangene (1. Etage), einen Verwaltungstrakt für die Abteilung IX (Untersuchungsorgan) und der Abteilung XIV (Untersuchungshaft- und Strafvollzug), sowie Besucherräume.

Zusätzlich gab es ein gesondertes Gebäude für die Beschäftigung eines besonderen Strafgefangenenarbeitskommandos (SDAK), in welchem zentral für die gesamte DDR verurteilte hauptamtliche Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, besonders zu isolierende verurteilte Angehörige der NVA, des Ministeriums des Innern (MdI), der Deutschen Volkspolizei (DVP), der Zoll und Staatsanwaltschaft, „operativ bedeutsame Strafgefangene aus den zentralen Staatsorganen und der Volkswirtschaft“ sowie verurteilte Familienmitglieder der genannten Gruppen konzentriert werden sollten.

1987 – dem Jahr der Eröffnung – wurden in der Untersuchungshaftanstalt durchschnittlich 45 Untersuchungsgefangene und 29 Strafgefangene durch die Staatssicherheit untergebracht.

Nach dem Ende der DDR und der Auflösung des MfS wurde die Haftanstalt zunächst geschlossen.  Von 1992 wurde das Gefängnis wieder eröffnet und als Haftanstalt für Jugendliche genutzt. Ab 2002 bis zur endgültigen Schließung 2018 war es eine Haftanstalt für den Strafvollzug von Erwachsenen.

Der Abriss der ehemaligen U-Haftanstalt Neubrandenburg war schon beschlossene Sache, konnte jedoch durch ein im Jahre 2022 von den  Neubrandenburger Stadtvertretern beschlossenes 5 – jähriges Moratorium vorerst verhindert werden. Wie es danach weiter geht, ist heute noch offen.

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